Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Lieferungen, Leistungen sowie Einkäufe und Entgegennahme von Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedienungen (AGB). Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
Abweichende allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden bzw. Lieferanten werden nicht anerkannt, es sei denn, ihre Einbeziehung in das Vertragsverhältnis wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Auch die vorbehaltlose Leistungserbringung bzw. Entgegennahme gilt nicht als Zustimmung zu abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden bzw. Lieferanten.
2. Preise und Zahlung
Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer in unseren Angeboten und Rechnungen. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten, soweit nicht ausdrücklich ausgewiesen, sind enthalten.
Zahlungen auf unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu leisten, der Kunde kommt nach Ablauf von 10 Tagen nach Rechnungserhalt in Verzug.
3. Vertragsschluß – Bestellungen an uns
Angebote unseres Unternehmens sind freibleibend, soweit nicht anders ausgewiesen. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot (Antrag). Der Kunde hält sich an seinen Antrag 2 Wochen gebunden.
Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Annahme des Antrages oder mit der ersten Erfüllungshandlung durch uns zustande; der Kunde verzichtet im letzteren Fall gemäß § 151 BGB auf den Zugang der Erklärung über die Annahme des Angebotes.
3.1. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Ware bzw. Leistung, wie sie in unserem Angebot beschrieben ist. Über diese Beschreibung hinausgehende Eigenschaften oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung durch uns als vereinbart. Angaben in Prospekten, Katalogen, Internetseiten oder ähnlichen an eine unbestimmte Vielzahl von Empfängern gerichtete Werbemaßnahmen/Informationen sind nur als Näherungswert zu verstehen und stellen keine Zusicherungen von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich als verbindlich vereinbart. Zumutbare Abweichungen, die dem technischen Fortschritt, der Produktfortentwicklung oder der Anpassung an neue Standards dienen, bleiben vorbehalten.
Drucktechnisch bedingte Farbabweichungen im üblichen Rahmen berechtigen nicht zur Reklamation. Insbesondere werden sich Farbabweichungen vorbehalten durch verschiedene Trägermaterialien (abweichende Papiersorten, Kunststoff, Stoff) sowie unterschiedliche Druckverfahren (Offsetdruck/Flexodruck/Tinte). Dies gilt auch, wenn im Rahmen eines einheitlichen Auftrages unterschiedliche Papiere oder Medien bedruckt werden sollen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er bei erhöhten Anforderungen an Farbtreue gegen besondere Vergütung für jeden Druck einen Proof mit Originalmaterialien und -verfahren anfordern kann. Abweichend davon sind einfache Probedrucke lediglich als farbnahe Simulation des zu erwartenden Ergebnisses geschuldet.
3.2. Urheber- und Wettbewerbsrechte
Werden wir mit künstlerischen, gestalterischen oder kreativen Leistungen beauftragt, so behalten wir die Urheber-, Verwertungs- und Vervielfältigungsrechte daran, soweit diese nicht ausdrücklich auf den Kunden übertragen werden bzw. die Übertragung sachlich und zeitlich zur Erfüllung des Vertragszweckes unabdingbar ist. Im Zweifel werden von uns nur nichtausschließliche Nutzungsrechte übertragen, die Übertragung der Rechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung unserer Vergütung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten, Quellcodes oder änderbaren Vorlagen durch uns, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Spätere Bearbeitungen und Veränderungen unserer kreativen Leistung bedürfen unserer Zustimmung.
Von uns zum Zwecke eines Vertragsabschlusses mit einem Kunden erstellte Präsentationen darf der Kunde weder ganz noch teilweise (auszugsweise oder nach den zugrundeliegenden Ideen), weder direkt noch in bearbeiteter oder geänderter Form verwenden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ideen und Ausgestaltungen urheberrechtlich schutzfähig sind oder nicht. Der Kunde verpflichtet sich insoweit ergänzend schuldrechtlich zur Unterlassung und ggf. zum Schadensersatz.
Der Kunde/Auftraggeber haftet dafür, daß durch seine Zuarbeit (insbesondere zugelieferte Materialen, Fotos, Texte, Grafiken usw.) bei Ausführung seines Auftrages keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber- und andere gewerbliche Schutzrechte) verletzt werden. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter wegen tatsächlicher oder behaupteter Verletzung solcher Rechte frei.
Soweit wir dem Kunden die Verwendung von Agentur- oder sonstigen Bildern, Musik oder ähnlicher geschützter Werke Dritter im Rahmen unserer Leistungserbringung vorschlagen, ist der Erwerb entsprechender Rechte vom Kunden gesondert zu vergüten und im Zweifel nicht Teil der mit uns vereinbarten Vergütung/Leistung.
Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen hat der Kunde selbst zu verlassen; die wettbewerbsrechtliche Prüfung ist nur dann unsere Aufgabe, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
4. Lieferfristen, Gefahrenübergang, Abnahme bestellter Waren
Angaben über Lieferfristen sind stets unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich ein Liefertermin als verbindlich bestätigt wurde
Lieferfristen können wir nur einhalten, wenn der Kunde seinen Vertragspflichten (z.B. Übersendung von beizubringenden Unterlagen, Korrekturen, Druckfreigaben, Zuarbeit, Anzahlung) fristgerecht nachgekommen ist. Ggf. verlängern sich vereinbarte Fristen um einen gemäß der durch den Kunden zu vertretenden Störung angemessenen Zeitraum zzgl. einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Das gleiche gilt für den Fall, daß der Kunde nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche äußert.
Höhere Gewalt und ähnliche unabsehbare Ereignisse (insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Maßnahmen sowie betriebsfremde Ereignisse außerhalb unseres Einflussbreiches) berechtigen uns, die Lieferfristen angemessen zu verlängern. Dem Besteller steht nach einer angemessenen Nachfristsetzung das Recht zum Rücktritt zu; weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen in diesem Fall nicht.
Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager oder ab Lager unseres Lieferanten an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Eine Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware zum Fristablauf versandt wird. Die Gefahr geht bei Kunden, die keine Verbraucher sind, auf den Kunden über, sobald die Lieferung an das mit der Versendung beauftragte Unternehmen bzw. Person übergeben wurde. Für den Versand gelten die Speditionsbedingungen des jeweiligen Frachtführers. Wir sind zum Abschluß einer Versandversicherung nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung verpflichtet.
Der Kunde ist nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln verpflichtet, bestellte Waren abzunehmen. Soweit wir wegen Nichtabnahme bestellter Waren Schadensersatz verlangen können, beträgt dieser pauschal 15% des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
5. Aufrechnung/ Zurückbehaltung
Der Kunde bzw. Lieferant unseres Unternehmens hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Wegen Forderungen aus anderen Lieferungen oder sonstigen Verträgen kann der Kunde/ Lieferant ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn die zu Grunde liegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurde.
6. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
Der Kunde verpflichtet sich, uns unverzüglich einen Zugriff Dritter auf die Ware, insbesondere im Fall vom Pfändungen, Beschädigungen oder Vernichtung, mitzuteilen. Soweit der Kunde die Ware weiter veräußert, tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Wir sind berechtigt, die Abtretung jederzeit, spätestens jedoch bei Zahlungsverzug offenzulegen und die Forderung selbst einzuziehen. Der Kunde ist verpflicht, uns alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bzw. zum Forderungseinzug zweckmäßig erscheinen.
7. Gewährleistung
Für Mängel unserer Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Kunde kann nach zwei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten; der Rücktritt ist bei geringfügigen Mängeln ausgeschlossen.
Die Erstattung von Aufwendungen des Kunden zum Zwecke der Nacherfüllung durch uns wird ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Die Regelungen von Ziff. 9 gelten auch für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Beim Verkauf gebrauchter Gegenstände durch uns wird die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt.
Bei Geschäften mit Vollkaufleuten gilt ergänzend: Wenn wir Verkäufer sind, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelrechte ein Jahr, bei gebrauchten Gegenständen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Offensichtliche Mängel unserer Leistung sind uns binnen 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, anderenfalls gilt die Ware insoweit als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Mängelanzeigen durch den Kunden gemäß § 377 HGB uns gegenüber bedürfen der Schriftform.
8. Haftungsbeschränkungen
Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind sowohl gegenüber der uns als auch gegenüber unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Schäden, die auf dem Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.
9. Einkauf von Ware/ Material
Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand, soweit und sofern dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsbetrieb möglich ist, zu untersuchen. Soweit wir zur Untersuchung verpflichtet sind, werden offene Mängel innerhalb 21 Tage nach Untersuchung und verdeckte Mängel innerhalb von 21 Tagen ab Entdeckung durch uns gerügt. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Mängelrügen durch uns sind formfrei möglich. Der Lieferant steht dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von Rechten Dritter ist.
In unseren Bestellungen genannte Liefertermine verstehen sich als verbindlich und verstehen sich auf den Eingang der Ware bei uns.
10. Erfüllungsort/ Gerichtsstand
Ist der Kunde/ Lieferant Kaufmann, juristische Person des öffentliches Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Wüstenjerichow. Dasselbe gilt, wenn der Kunde/ Lieferant keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung.
11. Sonstiges
Für das Vertragsverhältnis gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
Stand: 25.06.2020